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Sachverständigenbüro Norbert Maier

DEKRA zertifizierter Sachverständiger für

Immobilienbewertung D2

Burggasse 11

92289 Ursensollen

Tel: +49172 7406092

Email: info@hauswertberechnen.com

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gem. §27 a Umsatzsteuergesetz:

DE343951695



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Als Diensteanbieter sind wir gemäß § 7 Abs.1 TMG für eigene Inhalte auf diesen Seiten nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Nach §§ 8 bis 10 TMG sind wir als Diensteanbieter jedoch nicht verpflichtet, übermittelte oder gespeicherte fremde Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen. Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informationen nach den allgemeinen Gesetzen bleiben hiervon unberührt. Eine diesbezügliche Haftung ist jedoch erst ab dem Zeitpunkt der Kenntnis einer konkreten Rechtsverletzung möglich. Bei Bekanntwerden von entsprechenden Rechtsverletzungen werden wir diese Inhalte umgehend entfernen.


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Unser Angebot enthält Links zu externen Webseiten Dritter, auf deren Inhalte wir keinen Einfluss haben. Deshalb können wir für diese fremden Inhalte auch keine Gewähr übernehmen. Für die Inhalte der verlinkten Seiten ist stets der jeweilige Anbieter oder Betreiber der Seiten verantwortlich. Die verlinkten Seiten wurden zum Zeitpunkt der Verlinkung auf mögliche Rechtsverstöße überprüft. Rechtswidrige Inhalte waren zum Zeitpunkt der Verlinkung nicht erkennbar. Eine permanente inhaltliche Kontrolle der verlinkten Seiten ist jedoch ohne konkrete Anhaltspunkte einer Rechtsverletzung nicht zumutbar. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Links umgehend entfernen.


Streitschlichtung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr.

Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum. Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.


Urheberrecht

Die durch die Seitenbetreiber erstellten Inhalte und Werke auf diesen Seiten unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors bzw. Erstellers. Downloads und Kopien dieser Seite sind nur für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch gestattet. Soweit die Inhalte auf dieser Seite nicht vom Betreiber erstellt wurden, werden die Urheberrechte Dritter beachtet. Insbesondere werden Inhalte Dritter als solche gekennzeichnet. Sollten Sie trotzdem auf eine Urheberrechtsverletzung aufmerksam werden, bitten wir um einen entsprechenden Hinweis. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Inhalte umgehend entfernen.


Bildnachweis

Die auf dieser Domain/Webseite verwendeten Bilder stammen aus der kostenfreien Bildergalerie der Anwendung Homepage-Baukasten von "web.de" 1&1 Mail & Media GmbH und sind gemeinfrei. Die Fotoabbildung des Sachverständigen stammt vom Sachverständigen.

 

Hinweis zu meinem Tätigkeitsgebiet

Immobilien im Raum Bayern gehören zu unserem wesentlichen Tätigkeitsgebiet. Sollte sich die Immobilie in einem anderen Gebiet befinden, so fragen Sie gerne bei mir an.


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Hinweis: Das Sachverständigenbüro erbringt über diese Domain Leistungen in Form einer kostenfreien Marktwertindikation. Zum besseren Verständnis sind die wesentlichen Geschäftsbedingungen für diese Dienstleistung in den nachfolgenden Paragraphen (§1 bis §4) konkretisiert. Die anschließend dargestellten allgemeinen Geschäftsbedingungen beziehen sich sowohl auf die hier angebotene kostenfreie Marktwertindikation, als auch für kostenpflichtige Wertermittlungen. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, unabhängig von einer kostenfreien Marktwertindikation, auch eine kostenpflichtige Wertermittlung (z.B. Gutachten über den Verkehrswert nach § 194 BauGB) in Auftrag zu geben. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen dienen dem besseren Verständnis z.B. über den Leistungsumfang, Haftung, Rechte und Pflichten usw.


Besondere Hinweise zum Bereich kostenlose Wertermittlungen auf dieser Internetseite:

1. Zustandekommen des Vertragsverhältnisses

a) Wir stellen dem Nutzer Formulare zur Verfügung, über die eine kostenlose Wertermittlung für eine Immobilie beauftragt werden kann. Anhand dieser Daten kann eine Werteinschätzung für die Immobilie durch uns erstellt werden.

b) Durch Ausfüllen und elektronischer Versendung der Formulare zur Beauftragung einer kostenlosen Wertermittlung gibt der Kunde uns gegenüber ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab.

c) Die Annahme des Angebotes des Nutzers wird nach unserem freiem Ermessen entschieden. Mit Annahme kommt ein Vertrag zwischen uns und dem Nutzer zustande, der im folgenden als "Nutzungsvertrag" bezeichnet wird. Ein Anspruch auf den Abschluss eines Nutzervertrages besteht nicht. Eine Annahme des Angebotes kann ohne die Angabe von Gründen abgelehnt werden.


2. Gegenstand des Vertragsverhältnisses

a) Wir erstellen anhand der vom Nutzer angegeben Daten eine Immobilien-Kurzbewertung und übermitteln diese an den Nutzer.

b) Für die Übermittelung der Immobilien-Kurzbewertung sowie für mögliche Rückfragen kontaktieren wir den Nutzer mittels der bei der Datenerhebung angegebenen Kontaktwege.

c) Die Erstellung der Immobilien-Kurzbewertung erfolgt unentgeltlich.


3. Pflichten des Nutzers

a) Der Nutzer ist nicht berechtigt, Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag zu übertragen, es sei denn, wir stimmen der Überlassung im Vorfeld ausdrücklich schriftlich zu.

b) Der Nutzer ist verpflichtet korrekte und zutreffende Angaben über die zu bewertende Immobilie zu machen.


4. Haftung

a) Wir haften bei einfacher Fahrlässigkeit nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt worden ist. Hinsichtlich mittelbarer Schäden, insbesondere Mangelfolgeschäden, unvorhersehbarer Schäden oder untypischer Schäden sowie entgangenen Gewinns ist eine Haftung ausgeschlossen.

b) Wir haften bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unbeschränkt. Ebenfalls unbeschränkt haften wir im Falle einer fahrlässigen Pflichtverletzung, sofern Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit betroffen sind. Eine Haftung durch uns wegen Arglist oder einer Garantie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.

c) Wir haften für Schäden, sofern Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bis maximal zur Höhe des Auftragswertes. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Der Ersatz von Folge- und Vermögensschäden, nicht erzielten Einnahmen, Zinsverlusten und Schäden aus Ansprüchen Dritter gegennüber uns ist in jedem Fall ausgeschlossen.

d) Der Nutzer stellt uns von sämtlichen Ansprüchen frei, die durch falsche, nicht zutreffende, oder vom tatsächlichen Wert abweichende Wertermittlungen oder Immobilien-Kurzbewertungen entstehen, die durch uns erstellt, und dem Kunden zur Verfügung gestellt wurden.

e) Wir übernehmen für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit der von uns selbst oder Dritten angebotenen Informationen keine Gewährleistung.


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Erbringung von Wertermittlungen:


1. Allgemeines – GeltungsbereichAllen Leistungen des Sachverständigen liegen die vorliegenden Vertragsbedingungen zugrunde. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, sie wurden ausdrücklich schriftlich bestätigt. Sie gelten sowohl für Folgeaufträge als auch bei ständigen Geschäftsbeziehungen. Verbraucher im Sinne der Geschäftsbeziehungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständig berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne der Vertragsbedingungen sind natürliche, juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit, handeln. Auftraggeber im Sinne der Vertragsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.


2. Auftragserteilung
Die Aufträge sind für den Sachverständigen erst verbindlich, wenn und soweit sie schriftlich bestätigt wurden. Einer schriftlichen Bestätigung bedürfen auch Änderungen, Ergänzungen und mündliche Nebenabreden jedweder Art. Hierunter fallen insbesondere auch Auskünfte und Zusagen von Mitarbeitern des Sachverständigen. Bestellt der Auftraggeber die Leistungen des Sachverständigen auf elektronischem Wege, wird der Sachverständige den Zugang der Auftragserteilung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden. Sofern der Auftraggeber das Werk auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von dem Sachverständigen gespeichert und dem Auftraggeber auf Verlangen nebst den vorliegenden Vertragsbedingungen des Sachverständigen per E-Mail zugesandt.


3. Fernabsatz mit Widerrufsklausel
Bei einem Fernabsatzvertrag hat ein Verbraucher das Recht seine auf Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsabschluss zu widerrufen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform gegenüber dem Sachverständigen oder durch Rücksendung der Leistung, sofern tatsächlich möglich, zu erklären. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Der Sachverständige ist nicht verpflichtet, vor Ablauf der Widerrufsfrist bzw. vor Erlöschen des Widerrufsrechts seine vertraglich geschuldeten Leistungen zu erbringen.


4. Leistungen
Der Sachverständige wird seine Leistungen unparteiisch, neutral und gewissenhaft, entsprechend den anerkannten Regeln (unter Beachtung der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung bestehenden Vorschriften) ausführen. Der Auftraggeber wird dem Sachverständigen sämtliche Informationen erteilen, die dieser zur sachgemäßen Erledigung der Leistung benötigt. Der Umfang der von dem Sachverständigen zu erbringenden Leistungen wird bei Auftragserteilung schriftlich festgelegt. Ergibt sich bei der ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrages, dass Änderungen und Erweiterungen dieses Auftragsumfangs erforderlich sind, wird vor einer weiteren Tätigkeit des Sachverständigen der geänderte Auftragsumfang sowie die Änderung der Vergütung schriftlich vereinbart. Sollte keine Einigung zu Stande kommen und ein Festhalten am Vertrag dem Auftraggeber im Hinblick auf Erweiterung des Auftrags unzumutbar sein, kann er den Vertrag kündigen. Dem Sachverständigen steht auch in diesem Fall die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen, mangels Vereinbarung eine angemessene Vergütung zu.


5. Auftragspflichten
Der Auftraggeber hat alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Auskünfte und Unterlagen gewissenhaft, vollständig und unentgeltlich sowie rechtzeitig dem Sachverständigen zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber hat von sich aus auf alle Vorgänge und Umstände, die für die Durchführung des Auftrags von Bedeutung sein könnten, aufmerksam zu machen. Die Ausführung des Auftrags ohne Erfüllung der vorstehenden zwei Absätze geht auf das alleinige Risiko des Auftraggebers, soweit nicht den Sachverständigen ein Mitverschulden trifft. Der Auftraggeber sichert zu, dass der Sachverständige zur Erfüllung einer Qualitätssicherung oder z.B. zur Beweissicherung im Einzelfall Bildaufnahmen, Datenspeicherungen oder/und z.B. Fotokopien von Unterlagen anfertigen und speichern darf. Eine erforderliche Zustimmungen von Dritten (z.B. Eigentümer, Mieter, o.ä.) zur Datenspeicherung holt der Auftraggeber hierzu selbst ein und verpflichtet sich die Zustimmung bzw. eine Genehmigung (falls erforderlich) in geeigneter Form nachzuweisen. Zur Erbringung der Leistung (sofern erforderlich) ist der Auftragnehmer zur vollständigen Besichtigung der zu bewertenden Immobilie berechtigt. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass der Sachverständige sich vor Ort einen umfassenden Überblick über die zu bewertende Immobilie verschaffen kann, um seinen Auftragspflichten nachkommen zu können.


6. Geheimhaltung
Der Sachverständige beachtet die Einhaltung der Schweigepflicht. Der Sachverständige trifft Vorsorge dafür, dass weder Gutachten noch sonstige Tatsachen und Unterlagen, die bei der Ausführung der Dienstleistung bekannt werden und die sich auf den Auftraggeber und den Auftragsgegenstand beziehen, unbefugt offenbart, ausgenutzt oder weitergegeben werden. Der Sachverständige kann von den schriftlichen Unterlagen, die dem Sachverständigen zur Einsicht überlassen oder für die Auftragsdurchführung übergeben werden, Ablichtungen für die Unterlagen machen. An den erbrachten Dienstleistungen behält sich der Sachverständige die Urheberrechte ausdrücklich vor. Bei Auftragserteilung wird der Umfang der Leistungen von dem Sachverständigen
schriftlich festgelegt. Der Auftraggeber darf das im Rahmen des Auftrags durch den Sachverständigen erstellte Gutachten bzw. die von dem Sachverständigen erbrachten Leistungen mit allen damit zusammenhängenden Einzelheiten nur für den Zweck verwenden, für den es bei Auftragserteilung vereinbart wurde.


7. Zahlungsbedingungen
Das dem Sachverständigen zustehende Honorar wird mit Beendigung des Auftrags fällig und ist umgehend nach Vorlage der Rechnung, spätestens bis zu dem darin angegebenen Termin ohne Abzug zur Zahlung fällig. Der Sachverständige ist berechtigt einen Vorschuss von 50 % der vereinbarten bzw. absehbaren Kosten zu verlangen, sobald die Besichtigung des Objekts stattgefunden hat. Der Sachverständige ist gegen Unternehmen berechtigt, Erhöhungen der Umsatzsteuer, die zwischen Vertragsschluss und Rechnungsstellung eintreten und vom Auftraggeber steuerlich zu beachten sind, an den Auftraggeber weiterzugeben. Gegenüber Verbrauchern besteht dieses Recht nur, wenn zwischen Vertragsabschluss und Erhöhung der Umsatzsteuer mehr als vier Monate verstrichen sind. Wechsel, Scheck und Zahlungsanweisungen werden nur erfüllungshalber angenommen. Sie gelten aber erst dann als Zahlung, wenn sie endgültig gutgeschrieben worden sind. Bankübliche Spesen gehen zu Lasten des Auftraggebers. Eine Aufrechnung mit einer Gegenforderung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts sind ausgeschlossen, es sein denn, die Gegenforderung oder das Gegenrecht ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Ist der Auftraggeber mit der Begleichung des Kostenvorschusses nach dem ersten Absatz dieser Bestimmung in Verzug, so kann der Sachverständige nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz statt der Leistung verlangen. Vorbehaltlich des Nachweises eines höheren Schadens hat der Auftraggeber, wenn er Verbraucher ist, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz, ansonsten in Höhe von 9 % über dem Basiszinssatz zu bezahlen. Sollten dem Sachverständigen Tatsachen bekannt werden, aus denen sich ergibt, dass der Auftraggeber nicht mehr kreditwürdig ist, so ist der Sachverständige berechtigt, vor Auftragserteilung Barzahlung zu verlangen. Auch kann der Sachverständige in derartigen Fällen nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Dieser beträgt 15 % der Vergütung, vorbehaltlich der Geltendmachung eines höheren Schadens, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Dies gilt auch bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen, bei Nichteinlösen von Schecks oder Wechseln, Zahlungseinstellung, Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Auftraggebers oder die Ablehnung der Eröffnung mangels Masse beim Auftraggeber.


8. Fristen
Leistungszeiten, die der Sachverständige angegeben hat, sind unverbindlich, es sein denn, deren Verbindlichkeit ist im Vertrag ausdrücklich schriftlich vereinbart. Vereinbarte schriftliche Termine für die Erbringung der Leistung des Sachverständigen bzw. der Durchführung der Leistungen beginnen mit Vertragsschluss, bei Verbraucher mit Ablauf der Widerrufsfrist nach § 355 BGB. Soweit eine Vorauszahlung vereinbart wurde, oder Unterlagen des Auftraggebers oder anderer Stellen benötigt werden, beginnt der Lauf der Frist frühestens nach Eingang der Unterlagen bzw. Gutschrift der Vorauszahlung. Der Sachverständige haftet für Verzugsschäden nur, wenn ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu Lasten gelegt werden kann.


9. Kündigung
Der Vertrag kann von beiden Seiten jederzeit aus wichtigem Grund gekündigt werden, wobei die Kündigung in ihrer Wirksamkeit der Schriftform bedarf. Eine ordentliche Kündigung des Vertrags ist ausgeschlossen. Ein wichtiger Grund für eine Kündigung liegt für den Auftraggeber insbesondere dann vor, wenn der Sachverständige nach vorheriger fruchtloser Abmahnung seine Sachverständigenpflichten grob verletzt. Für den Sachverständigen liegt ein wichtiger Grund für eine Kündigung insbesondere dann vor, wenn der Auftraggeber eine notwendige Mitwirkung trotz Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung weiterhin verweigert, wenn seitens des Auftraggebers versucht wird, in unzulässiger Weise auf den Inhalt des Gutachtens einzuwirken sowie wenn der Auftraggeber in Vermögensverfall oder in Schuldnerverzug gerät. Wird der Vertrag seitens des Auftraggebers aus wichtigem Grund gekündigt, so stehen dem Sachverständigen die vereinbarten Vergütungen nur für die bis zum Kündigungszeitpunkt erbrachten Teilleistungen zu, dies auch nur dann, wenn diese für den Auftraggeber verwendbar sind. Bei einer Kündigung durch den Sachverständigen verbleiben diesem die vereinbarten Vergütungsansprüche. Anzurechnen sind ersparte Aufwendungen. Vorbehaltlich des Nachweises eines größeren Schadens beträgt die in diesem Falle zu bezahlende Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen 15% der vereinbarten Vergütung für die von dem Sachverständigen noch nicht erbrachten Leistungen. Die erbrachten Leistungen sind vollständig zu vergüten, auch wenn es sich dabei um für den Auftraggeber nicht verwertbare Teilleistungen handelt.


10. Gewährleistung
Soweit der Sachverständige Dienstleistungen erbringt, sind die Parteien sich darüber einig, dass der Sachverständige keinen bestimmten Erfolg, sondern ausschließlich die Dienstleistung schuldet und es alleine im Entscheidungs- und Risikobereich des Auftraggebers liegt, anhand der erbrachten Dienstleistungen sich daraus ergebende notwendige Entscheidung zu treffen. Ansonsten kann der Sachverständige bei Auftreten von Mängeln innerhalb der Gewährleistung zunächst vom Recht auf Nacherfüllung Gebrauch machen. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl des Sachverständigen durch Mängelbeseitigung (Nachbesserung) oder durch Neuerstellung (Nachlieferung). Falls und erst wenn die Nacherfüllung fehlschlagen sollte, hat der Auftraggeber das Recht nach seiner Wahl, Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrags zu verlangen. Weitere Gewährleistungsrechte sind ausgeschlossen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigem Mangel, steht dem Auftraggeber jedoch kein Rücktrittsrecht zu. Sofern der Sachverständige die in einem Mangel liegende Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat, ist der Auftraggeber ebenfalls nicht zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Beanstandungen sind vom Auftraggeber unverzüglich nach Feststellung dem Sachverständigen schriftlich anzuzeigen. Ein Anspruch auf Schadenersatz bleibt bei Fehlen von zugesicherten Eigenschaften unberührt.


11. Haftung
Für Schäden haftet der Sachverständige nur, wenn ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung von Pflichten nachgewiesen werden kann. Auch in diesem Fall ist die Ersatzpflicht des Sachverständigen auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Für den Fall, dass der Sachverständige eine Pflicht verletzt, aus der sich typischerweise Gefahren für Leben und Gesundheit ergeben und daher eine Haftung auch bei einfacher Fahrlässigkeit besteht, ist deren Höhe auf einen Betrag von 200.000 € für Sach- und Vermögensschäden begrenzt.


12. Schlussbestimmungen
Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche aus diesem Vertrag und Gerichtsstand ist, wenn er mit einem Unternehmer geschlossen ist, der Sitz des Sachverständigen. Im Übrigen gilt bei sämtlichen Ansprüchen des Sachverständigen gegen den Auftraggeber dessen Wohnsitz als Gerichtsstand. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder sollte sich eine ergänzungsbedürftige Lücke ergeben, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Der Auftraggeber und der Sachverständige verpflichten sich für diesen Fall, die ungültige Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die dem beabsichtigten Zweck der Ungültigen möglichst nahe kommt.


Stand: Februar 2024

   

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